Was sich 2026 für Autofahrer ändert: Die wichtigsten Neuerungen
Rund um das Autofahren gibt es ein paar Punkte, die sich jedes Jahr ändern. Dazu gehören 2026 folgende Klassiker:
- HU- Plakette: Die Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) werden zur einfacheren Unterscheidung jedes Jahr neu eingefärbt. Zur einfachen Orientierung: Wer 2026 zum TÜV muss, hat eine blaue Plakette auf dem Kennzeichen. Besteht ein Fahrzeug 2026 die Hauptuntersuchung (HU), erhält der Halter eine braune TÜV- Plakette, die dann bis 2028 gültig ist - vorausgesetzt, das Fahrzeug unterliegt dem zweijährigen Prüfintervall. Welche Monat für die nächste HU maßgeblich ist, lässt sich an der Zahl ablesen, die auf der Plakette oben bei der "12-Uhr-Position" steht. Die 6 kennzeichnet etwa den Juni. Alternativ gibt auch die neue i-Kfz-App Auskunft über den nächsten Prüftermin. Wer die HU um mindestens zwei Monate überschreitet, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen, bei größeren Verzug kann zudem eine vertiefte Untersuchung fällig werden, die zusätzlich Kosten verursacht.
- THG- Quote: Wer ein E-Auto besitzt, kann in diesem Jahr Umweltzertifikate verkaufen. Dafür gibt es diverse Anbieter, Man muss das spätestens bis zum 15. November 2026 erledigt haben. Für 2026 werden derzeit ca. 120 bis 200 Euro angeboten.
Es gibt aber neben den Standardneuheiten ein paar Dinge, die speziell für 2026 neu sind:
- Führerscheinumtausch: Munter geht es weiter mit dem Umtausch der Papierführerscheine. Bis zum 19.Januar 2026 müssen Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden, die zwischen 1.Januar 1999 und 31.12.2001 ausgegeben wurden.
- Tanken: Der CO2- Preis soll 2026 durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten entstehen. Zunächst gilt ein Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, ab 2028 soll die Preisbildung frei am Markt erfolgen. Das wirkt sich direkt an der Zapfsäule aus. Für 2026 wird erwartet, dass die CO2- Abgabe Benzin um bis zu knapp 3 Cent pro Liter verteuert, bei Diesel sogar um etwa mehr als 3Cent.
- Neue Abgasnorm: Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw zunächst die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e als Übergang zur künftigen Euro-7-Norm. Ab dem 29. November 2026 gilt Euro 7zunächst für neu entwickelte Fahrzeugmodelle mit frischer Typgenehmigung. Verbindlich für alle Neuzulassungen wird sie dann ab Ende 2027. Die neue Regelung verschärft unter anderem die Messung ultrafeiner Partikel und berücksichtigt erstmals auch Emissionen durch Reifen- und Bremsabrieb. Entsprechende Grenzwerte sollen ab 2030 gelten.
- Vorgaben für Elektroautos und Plug-in-Hybride: Erstmals werden verbindliche Mindestanforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien eingeführt. Demnach darf die Kapazität nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern nicht unter 80 Prozent und nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent des ursprünglichen Werts sinken.
- NG eCall kommt: Ab dem 1.Januar 2026 wird die Ausstattung mit dem Next-Generation-eCall (NG eCall) für neu entwickelte Fahrzeugtypen verpflichtend, d.h. für Modelle, deren Typgenehmigung ab diesem Zeitpunkt beantragt wird. Betroffen sind Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Ab dem 1.Januar 2027 dürfen keine Neufahrzeuge mehr erstmals zugelassen werden, die nicht über die neue Notruftechnik verfügen. NG eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das Unfälle schneller erkennt und meldet als die bisherige eCall- Version. Zudem übermittelt es deutlich mehr relevante Fahrzeug- und Unfallinformationen. Technisch setzt das System auf 4G/ LTE- und 5G- Mobilfunknetze statt auf die veralteten 2G- und 3G- Verbindungen. Für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht keine Pflicht zur Nachrüstung.
- Assistenzsysteme werden Pflicht: Ab dem 7. Juli 2026 dürfen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mit einer Reihe zusätzlicher Fahrassistenz- und Sicherheitssysteme ausgestattet sind. Dazu zählen unter anderem ein erweiterter Kopfaufprallschutz zum Schutz von Fußgängern, ein hochentwickeltes Notbremssystem für Fußgänger und Radfahrer sowie ein Notfall- Spurhalteassistent, der auch bei Fahrzeugen mit hydraulischer Servolenkung funktioniert. Vorgeschrieben sind außerdem ein Warnsystem zur Erkennung nachlassender Fahreraufmerksamkeit, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), eine technische Vorrichtung für Einsatz von Alcolocks, eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR) sowie ein Notbremslicht.
Quelle: Chip