Anhand eines gemäß den Fachlehrplänen für jede Klassenstufe entwickelten Curriculums, welches spezifische altersgerechte Mobilitätsanforderungen berücksichtigt, werden Kenntnisse und Mobilitätskompetenzen in stationären oder mobilen Jugendverkehrsschulen vermittelt. Dies geschieht i.d.R. in einem theoretischen und in einem praktischen Modul. So werden systematisch von Klasse 1 bis Klasse 10 entwicklungs- und altersspezifische Kenntnisse vermittelt, die von der Vermittlung von Grundwissen bis hin zur Befähigung zum selbständigen Umgang mit verschiedenen Verkehrsmitteln reicht. Die Abnahme der Fahrradprüfung in der Klassenstufe 4, die in der Regel im Zusammenspiel zwischen Schule, Polizei und Verkehrswacht geschieht, ist dabei ein wesentlicher Baustein der schulischen Verkehrserziehung. Im Sekundarstufenbereich werden v.a. die sich verändernden Anforderungen an die sowie neue Formen von Mobilität Jugendlicher berücksichtigt.
Das Projekt „Jugendverkehrsschulen“ wird durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert.
(Quelle Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt)