Strengere Regeln für E-Scooter in 2026: Diese Änderung muss jeder kennen- sonst drohen Strafen

Warum neue Regeln kommen

Die Zahl der E-Scooter steigt, ebenso die Unfallzahlen. Besonders häufig betroffen sind junge  Fahrer und Fußgänger. Kritisiert werden vor allem. 

  • unklare Verkehrsführung
  • fehlende Sicherheitsausstattung
  • mangelnde Durchsetzung bestehender Regeln.

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, E-Scooter stärker in den regulären Radverkehr zu integrieren und Sicherheitsstandards anzuheben.

Mehr Gleichstellung mit Fahrrädern 

Eine der wichtigsten Neuerungen: E-Scooter sollen künftig weitgehend wie Fahrräder behandelt werden. 

Das bedeutet: 

  • Nutzung von Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen bleibt Standard
  • Fahrbahn- Nutzung wird klarer geregelt, wenn kein Radweg vorhanden ist
  • Kommunen bekommen mehr Spielraum, E- Scooter gezielt zu lenken oder einzuschränken

Ziel ist eine einheitlichere Verkehrslogik, damit Autofahrer, Radfahrer und Scooter- Nutzer besser einschätzen können, wer wo unterwegs ist. 

Blinker könnten Pflicht werden 

Bislang müssen E-Scooter nur eine Klingel, Licht und Reflektoren haben. 

Ab 2026 ist geplant:

  • Pflicht- Blinker für neue Modelle, vor allem für den Richtungswechsel
  • Wegfall des Handzeichens, das auf schmalen Rollern oft unsicher ist

Gerade beim Abbiegen kam es in der Vergangenheit häufig zu Unfällen - Blinker sollen das Risiko deutlich senken. 

Strengere Regeln für Sharing- Roller

Besonders Leih- Scooter stehen im Fokus der Reform. Geplant sind unter anderem:

  • Verbindliche Abstellzonen in Innenstädten
  • Mehr Verantwortung für Anbieter bei falsch geparkten Fahrzeugen 
  • Kommunen dürfen Anzahl und Einsatzgebiete stärker begrenzen

Für Nutzer bedeutet das: Spontanes Abstellen "irgendwo" dürfte 2026 vielerorts nicht mehr möglich sein. 

Haftung bei Unfällen: Besserer Schutz für Geschädigte

Ein weiterer Punkt betrifft die rechtliche Verantwortung bei Unfällen. Künftig soll gelten: 

  • Halter haften stärker für sogenannte Betriebgefahren
  • Geschädigte müssen nicht mehr in jedem Fall ein individuelles Fehlverhalten nachweisen

Das ähnelt den Regelungen, die heute bereits für andere Kraftfahrzeuge gelten - und soll den Opferschutz verbessern.

Was bleibt wie bisher? 

Nicht alles ändert sich. Voraussetzung bleiben bestehen:

  • Mindestalter: 14Jahre
  • Keine Helmpflicht (Helm wird weiterhin dringend empfohlen)
  • Versicherungspflicht mit Kennzeichen 
  • Alkoholgrenzen wie beim Auto 

Auch weiterhin gilt: Nur eine Person pro E-Scooter 

 

Quelle: ADAC