E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro- Tretroller plus geplante Neuregelungen 

Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen? Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung.

  • Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal
  • Elektro- Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht
  • Kein Helm vorgeschrieben, aber dringend empfohlen

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb - wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EkfV) regeln die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E- Skateboards.

Diese Neuregelungen kommen

Die Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung wurde überarbeitet, unter anderen weil die Zahl und Schwere der Unfälle mit E-Scootern deutlich zugenommen hat. Der Bundesrat hatte der Novelle mit Maßgaben zugestimmt, die die Bundesregierung inzwischen umgesetzt hat: Die Verordnung wurde am 06.Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Um diese Änderungen geht es: 

  • Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen automatisch auch E-Scooter fahren (ohne Zusatzzeichen). 
  • Auf Gehwegwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme fahren. 
  • Kommunen könne künftig selbst entscheiden, ob und wo Sharing- E-Scooter im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen und dafür spezielle Flächen ausweisen.
  • E- Scooter müssen Radwege nur noch benutzen, wenn für diese auch eine Benutzerpflicht für den Radverkehr angeordnet ist, andernfalls ist das Fahren auf der Fahrbahn zulässig. 
  • An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter- Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. 
  • Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse. 

Die neuen technischen Anforderungen gelten überwiegend erst ab dem Jahr 2027 für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Bereits zugelassene E-Scooter dürfen weiterhin genutzt werden. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung treten am 01.März 2027 in Kraft. Unabhängig davon könnte eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zukünftig außerdem den Opferschutz bei E-Scooter- Unfällen deutlich verbessern. Bislang müssen Geschädigte nach einem Unfall mit einem E-Scooter dem Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadensersatz von der Versicherung zu erhalten. Scheitert dieser Nachweis, gehen sie leer aus. Der aktuelle Referenzentwurf sieht vor, die Gefährdungshaftung auf E-Scooter auszuweiten. Damit haftet künftig der Halter bereits aufgrund der Betriebsgefahr - unabhängig von einem individuellen Verschulden. Diese Reform entspricht einer langjährigen Forderung des ADAC und wurde nun von Bundesrat befürwortet. 

Welcher E-Scooter mit Straßenzulassung?

Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro- Scooter- Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil. Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrbundesamt ständig aktualisiert. 

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren? 

E- Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E- Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch für E-Scooter. Die Nutzung auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden. Verbot von E-Scootern im ÖPNV. Bisher war die Mitnahme von E-Scootern im Nahverkehr kein Problem. In immer mehr Städten sollen E-Scooter nun allerdings wegen Explosions- und Brandgefahr aus öffentlichen Verkehrsmitteln verbannt werden. 

Gibt es beim E-Scooter eine Helmpflicht? 

Auch wenn es in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter gibt, sollte man immer einen Helm tragen. 

Ab wann darf man E-Scooter fahren? 

Für E-Scooter- Fahren braucht man weder eine Mofa- Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. 

Gibt es eine Promillegrenze beim E-Scooter?

Was viele nicht wissen: Für Elektroroller- Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Das heißt, wer mit o,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E- Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller- Lenker. 

Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter mitfahren? 

Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde. 

Braucht der E-Scooter eine Versicherung? 

Das Versicherungskennzeichen wird hinten auf den E-Scooter geklebt. E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden die man Dritten bei Fahrten bei dem Elektro- Scooters zufügt. Manche Versicherungen bieten zusätzlich eine freiwillige Teilkasko- Versicherung an. 

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Tatbestand Strafe
Bei Rot über die Ampel zwischen 60€ und 180€
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30€
Fahren auf der Autobahn 20€
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40€
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70€
Nebeneinander fahren 15 bis 30€
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt  100€, 1Punkt

 

Welche Ampel gelten für E- Tretroller? 

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten 

 

 

 

 

Quelle: ADAC