Ausgezeichnete Vorbilder

Alle Kraftfahrer mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit können sich von der Verkehrswacht für ihre sichere Teilnahme am Straßenverkehr auszeichnen lassen.

Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist eine Anerkennung für jahrelanges vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr. Gleichzeitig nimmt sie einen Autofahrer auch für die Zukunft in die Pflicht, denn mit der Auszeichnung verpflichtet er sich, auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein.


Voraussetzung für die Auszeichnung:

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein, noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentral-Register geführt hat (ab 40 € ), noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein. Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen, noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.

Den Antrag können Sie an unsere Verkehrswacht richten, sofern Sie in unserem Einzugsbereich gemeldet sind. Weitere Informationen zum Antrag und Vorgehen bei uns.

Bei der Ehrung werden eine Urkunde, eine Anstecknadel, Berrechtigungschein ausgehändigt. Der Berechtigungsschein ermöglicht eine (kostenpflichtigen) Bestellung einer entsprechenden Fahrzeugplakette (Metall) bei der Deutschen Verkehrswacht oder uns. 

 

Die Deutsche Verkehrswacht stiftete im Jahre 1952 eine Auszeichnung für bewährte Kraftfahrer, die es heute in den folgenden Stufen gibt:

  • Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
  • Silber für 20 Jahre Fahrzeit
  • Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
  • Gold für 30 Jahre Fahrzeit
  • Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit und
  • Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit