Das Jahr 2024

 

Führerscheinumtausch

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss das Dokument bis zum 19.1.2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Wer noch mit dem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst gibt es erneut ein Bußgeld.Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kosten 25 Euro. Ab 19.1.2025 müssen Führerschein-Inhaber aus den Geburtsjahrgängen 1971 oder später den "Lappen" umtauschen. Am Führerschein im Kartenformat finden Sie das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Punkt 4a. Bei allen Führerscheinen, die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, finden Sie unter Punkt 4b schon jetzt ein Ablaufdatum.

 

Führerschein-Novelle

Noch Ende 2023 soll die EU-Führerschein-Richtlinie beschlossen werden. Sie sieht in unterschiedlichen Vorschlägen eine Erweiterung des B196-Führerscheins, ein Gewichtslimit für Fahranfänger, neue Regeln für Fahrschüler sowie Änderungen beim Lkw-Führerschein vor. Auch eine zeitlich beschränke Gültigkeit der Fahrerlaubnis, insbesondere für Senioren, steht im Raum.

 

Führerschein-Prüfung

Noch vor dem Jahreswechsel 2023/2024 könnten Fahranfänger möglicherweise höhere Prüfungsgebühren zahlen müssen. Eine Anpassung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um elf Prozent vor.

Dadurch würde die Gebühr für die theoretische Prüfung auf knapp 25 Euro ansteigen. Für die praktische Prüfung der Führerscheinklasse B müssten Prüflinge dann statt etwa 117 Euro etwa 130 Euro entrichten. Die Änderung der Verordnung soll bereits am 15. Dezember 2023 beschlossen werden und sofort in Kraft treten.

 

HU-Plaketten

Wer eine grüne "TÜV"-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss 2024 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine blaue Plakette. Das Fahrzeug muss dann 2026 wieder vorgeführt werden. Für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist (gelbe Plakette).Übrigens: Wer die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzieht, zahlt 15 Euro Bußgeld, zwischen zwei und acht Monaten kostet es 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Überziehung drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

 

Reifen

Von Oktober 2024 an, dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur noch Winter und Ganzjahresreifen mit dem "Alpine-Symbol" (Schneeflocke und Berg) gefahren werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reifen mit "M+S"-Kennung, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, nicht mehr gefahren werden. Reifen, die beide Bezeichnungen tragen sind weiterhin erlaubt.

 

Assistenzsysteme

Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw eine Vielzahl von Assistenzsystemen zusätzlich zu den bereits vorgeschriebenen Assistenten wie ABS, ESP oder Reifendrucksystemen serienmäßig an Bord haben. Dazu zählen unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, die Datenaufzeichnung in einer Black Box und ein Notbremsassistent.

 

Wallbox-Förderung

Das Förderprogramm für private Ladestationen mit Solarstrom geht 2024 in eine zweite Runde. Nachdem Ende September 2023 innerhalb von einem Tag das Budget von 300 Millionen Euro mit über 33.000 bewilligten Anträgen ausgeschöpft war, legt die Förderbank KfW 2024 erneut das Programm mit 200 Millionen Euro auf. Der Zeitpunkt für das neue Verfahren, das vermutlich auch wieder nach dem "Windhund"-Prinzip läuft (wer zuerst beantragt, bekommt auch zuerst die Förderung), ist noch nicht fix.

 

E-Auto-Förderung

Bereits vom 17.12.2023 hat die Bundesregierung wegen der Haushaltskrise nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Förderung für den Kauf von Elektroautos gestoppt. Nach dem Stichtag können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden. Ursprünglich solle vom 1. Januar 2024 an der Bundesanteil der Förderung für batterielektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro noch bei 3.000 Euro liegen. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis hätte zum Jahreswechsel keine Förderung mehr erhalten.

 

THG-Quote

Auch 2024 können E-Auto-Besitzer wieder THG-Zertifikate verkaufen. Für die Beantragung braucht der Halter nur den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I heißt. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich – ihre Höhe schwankt wegen der sich permanent ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Für Privatpersonen unterliegt der Erlös übrigens nicht der Einkommenssteuer. Steuerpflichtig werden diese Einnahmen nur dann, wenn das E-Auto Betriebsvermögen ist.

Kraftstoffpreise (CO₂-Steuer)

Am 1.1.2024 tritt die nächste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Diese wurde von der Ampelkoalition im Dezember 2023 von den geplanten 40 Euro auf 45 Euro pro Tonne hochgesetzt. Nach Angaben Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie verteuert sich Benzin und Diesel an den Tankstellen um mehr drei Cent pro Liter. Um beim Tanken zu sparen

Reisen mit Kindern

Ab Januar 2024 ist für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein herkömmlicher Reisepass mit integriertem Chip erforderlich. Der Preis dafür beträgt 37,50 Euro, und die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre. Frühere Kinderreisepässe, sofern ihr Ablaufdatum noch nicht erreicht ist, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Es ist jedoch zu beachten, dass laut Autoclub ACE nicht jedes Land diese Pässe weiterhin akzeptiert.

Für Reisen innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums genügt für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis. Dieser ist zum Preis von knapp 23 Euro erhältlich, hat jedoch ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von nur sechs Jahren. Der ACE empfiehlt, die Papiere rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitungszeit für Reisepässe mehrere Wochen betragen kann.

Reise

Die neuen Vignetten für Österreich (2024 in Gelb) gelten ab Dezember 2023 bis Januar 2025. Der Preis für die Jahresvignette beträgt derzeit 96,40 Euro für Pkw und 38,20 Euro für Motorräder. Die 2-Monats-Vignette kostet 28,90 Euro für Pkw, die 10-Tages-Vignette liegt bei 11,50 Euro für Pkw. Neu ist eine Tagesvignette zum Preis von 8,60 Euro.

Für die Schweiz müssen Autofahrer ebenfalls eine Jahres-Vignette vorweisen. Hier steht die Farbe für die Vignette 2024/2025 (ab 1.12.2023 erhältlich) noch nicht fest. Seit August 2023 gibt es zudem eine digitale Vignette . Der Preis liegt bei 40 Schweizer Franken.

 

(Quelle:Auto-Motor-Sport)