Der Neue Bussgeldkatalog 

 

 

Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft. Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zugestimmt. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundesminister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:

 

Parken und Halten

  • Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
  • Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
  • Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
  • Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden.
  • Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor.
  • Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

 

Rettungsgasse

  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

 

Sonstige Regelverstöße

  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Die BKatV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.
  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.

 

Der neue Bußgeldkatalog enthält folgende Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße

  • Für normale Pkw bis 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:
 innerortsaußerorts
Überschreitung in km/hBKat neuBKat neu
bis 10 30 20
11 – 15 50 40
16 – 20 70 60
21 – 25 115 100
26 – 30 180 150
31 – 40 260 200
41 – 50 400 320
51 – 60 560 480
61 – 70 700 600
über 70 800 700
  • Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:
 innerortsaußerorts
Überschreitung in km/hBKat neuBKat neu
bis 10 40 30
11 – 15 60 50
bis 15 (länger als 5 min) 160 140
16 – 20 160 140
21 – 25 175 150
26 – 30 235 175
31 – 40 340 255
41 – 50 560 480
51 – 60 700 600
über 60 800 700
  • Für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:
 innerortsaußerorts
Überschreitung in km/hBKat neuBKat neu
bis 10 70 60
11 – 15 120 70
bis 15 (länger als 5 min) 320 240
16 – 20 320 240
21 – 25 360 280
26 – 30 480 400
31 – 40 640 560
41 – 50 800 700
51 – 60 900 800
über 60 950 900




Nutzungsvertrag für Verkehrsgarten Unterzeichnet

Im Dezember 2019 hat der Vorstand der Kreisverkehrswacht Mansfeld-Südharz e.V. vertreten durch Herr Karsten Gohlke 1. Vorsitzender und Herr Klaus Pfefferle 2. Vorsitzender in Wallhausen den Nutzungsvertrag für den dortigen Verkehrsgarten mit dem Bürgermeister Herr Hofmann Unterzeichnet, mit Anwesend war auch die Direktorin der Grundschule Goldene Aue Frau Pennewitz.

Nun ist es uns auch möglich die Schulen aus diesem Umkreis zu erreichen und eine Praxisorientierte Verkehrserziehung durchzuführen.

 

20191218 113538

v.l.n.r. Herr Gohlke, Herr Pfefferle, Frau Pennewitz, Herr Hofmann


Kreisverkehrswacht Mansfeld-Südharz Im Verkehrsgarten lernen Kinder sicheres Radfahren

 

 

Eisleben -

Am 21. Mai ist bei der Kreisverkehrswacht Mansfeld-Südharz in Eisleben eine Premiere: Auf ihrem Gelände im Schulgartenweg findet der erste Familien-Samstag statt. Eltern und Kinder sind eingeladen, sicheres Fahrradfahren zu üben. Dazu steht ihnen ein Verkehrsgarten zur Verfügung, wo die wichtigsten Situationen nachgestellt werden, mit denen die Radler auf öffentlichen Straßen zu tun haben. Auch entsprechende theoretische Kenntnisse werden vermittelt.

Zahl der Unfälle ist zurückgegangen

„Die Zahl schwerer Unfälle mit radelnden Kinder geht zwar in den letzten Jahren zurück“, sagt Marcel Winkler, Mitarbeiter der Verkehrswacht. „Doch jeder Unfall ist einer zu viel. Deshalb haben wir diese Familien-Samstage ins Leben gerufen.“

Dabei handelt es sich um eine Ergänzung des in Eisleben bereits bestehenden Programms zur Kinder-Verkehrserziehung. Schon jetzt kommen täglich ganze Schulkassen eins bis sechs aus verschiedenen Schulen auf das Gelände der Verkehrswacht, das sehr ruhig hinter dem Gebäude der Eisleber Arbeitsagentur liegt. „Besonders bei den Schülern gibt es noch etliche, die das Rad fahren noch nicht so richtig können“, sagt Winkler. „Bei uns können sie das ungefährdet üben.“

Verschiedene Aspekte werden beleuchtet

Das Beherrschen des Fahrrades stehe dabei genauso im Vordergrund wie das richtige praktische Verhalten unter Straßenbedingungen. „Dabei wird zum Beispiel auch darauf eingegangen, wie wichtig der unter vielen Kindern so unbeliebte Schutzhelm ist“, hebt Winkler einen weiteren Aspekt hervor.

Wer als Jugendlicher schon sein Fahrrad gut beherrscht, kann übrigens an seinem Können mit Hilfe der Verkehrswacht weiter arbeiten - und zwar im Rahmen eines Wettbewerbs. Schulturniere, Ortsturniere, Bereichsturniere, Regionalturniere - bis hin zum bundesweiten Turnier können es Jugendliche dabei schaffen, vorausgesetzt, sie haben entsprechende Fertigkeiten. „Einen Bereichsausscheid haben wir zum Beispiel am 15. Juni auf dem Eisleber Wiesengelände“, nennt Winkler einen festen Termin.

Tests für junge Menschen

Die nächste Stufe der Verkehrserziehung bei jungen Menschen ist dann auf motorisierte Verkehrsteilnehmer unter ihnen ausgerichtet. „Aktion junge Fahrer“ heißt die Veranstaltung, die am 20. Juni in Hettstedt und am 22. Juni in Eisleben stattfindet - auf dem Marktplatz der jeweiligen Stadt. Jeder kann sich am Reaktionstester oder einem Überschlags- und Promillesimulator versuchen.

Doch zurück zu den Familiensamstagen. Diese sind nämlich für die Eltern und Kinder kostenlos. „In manchen Kreisen kassiert die Verkehrswacht dafür ein Entgelt“, erklärt Winkler. „Es ist zwar nicht viel, aber trotzdem... Wir machen es nicht. Ich kenne Kinder, die sich keine Kugel Eis für 80 Cent leisten können. Die Arbeitslosigkeit in der Region ist hoch. Es gibt übrigens auch Familien, die ihren Kindern kein Fahrrad kaufen können.“

Wann die Familien-Samstage stattfinden

Dass die Verkehrswacht bei ihren Angeboten an sozial Schwache denken kann, verdankt sie den Sponsoren. „Stadtwerke Eisleben, Wohnungsbaugenossenschaft“, nennt Winkler die wichtigsten Geldgeber. Er selbst mache seine Arbeit vor allem, weil er Spaß daran habe, sagt der Eisleber. Zuvor hat er 13 Jahre lang als Fahrer gearbeitet, saß am Lenkrad von Lkw und Bussen. „Da weiß ich genau, was auf den Straßen los ist“, so Winkler. Die Familiensamstage der Verkehrswacht finden am 21. Mai, 11. Juni, 16. Juli und 13. August zwischen 12 und 18 Uhr statt. Eine Anmeldung ist sinnvoll, jedoch nicht unbedingt erforderlich. Kontakttelefon 03475/683064. (mz)

(Quelle:http://www.mz-web.de/eisleben/kreisverkehrswacht-mansfeld-suedharz-im-verkehrsgarten-lernen-kinder-sicheres-radfahren-24078626)


 

Verkehrswacht

Die Flüchtlingskinder haben bei der Verkehrswacht geübt.

Foto:

K. Labitzke

Eisleben -

„Bei Rot bleibe stehen, bei Grün kannst du gehen“. Das ist eine von vielen Regeln des Straßenverkehrs, die die jüngsten Verkehrsteilnehmer bei der Kreisverkehrswacht Mansfeld-Südharz in der Lutherstadt Eisleben erlernen können. So unter anderem auch die Flüchtlingskinder aus dem Seegebietsortsteil Stedten, die auf dem Parcours der Kreisverkehrswacht beispielsweise mit der Ampelregelung vertraut gemacht worden sind. „Es ist wichtig, dass die Kinder unsere Verkehrsregeln erlernen“, so Grit Kilian-Moritz, Regionalbereichsbeamtin der Seegebietsgemeinde. Und sie sagte bei der Trainingseinheit weiter, dass die Flüchtlingskinder bereits theoretischen Unterricht von ihr bekommen haben, aber die Praxis wichtig ist, das bereits Erlernte zu verinnerlichen und richtig anzuwenden.

Deshalb hat Grit Kilian-Moritz kurzerhand einen Termin mit der Kreisverkehrswacht Mansfeld- Südharz vereinbart, um mit den Kindern zu üben. „Mich machten besorgte Einwohner von Stedten darauf aufmerksam, dass die Kleinen auf ihren Rädern noch nicht vertraut sind mit den hiesigen Verkehrszeichen und Regeln“, so Grit Kilian- Moritz weiter. „Bei uns in Stedten sind viele Bewohner auf das Fahrrad angewiesen, deshalb ist die Sicherheit im Straßenverkehr um so wichtiger“, so Torsten Pommer, der im Flüchtlingsheim in Stedten als Betreuer arbeitet und regelmäßig die Zusammenarbeit mit der dortigen Polizei auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit sucht und findet.

Die Kreisverkehrswacht in Eisleben, die ihren Sitz und den Fahrradparcours hinter der ehemaligen Agentur für Arbeit am Klosterplatz hat, ist täglich geöffnet und kann von jedem kostenlos genutzt werden, wie Marcel Winkler von der Verkehrswacht sagt. Lediglich um eine Anmeldung werde gebeten, denn die Mitarbeiter sind in den Vormittagsstunden meist zum Verkehrsunterricht an Schulen unterwegs. Zudem startet der Verein ab Mai das Pilotprojekt „Offener Verkehrsgarten für Familien“. Dazu wird der Parcours jeden Samstag von 13 bis 18.30 Uhr für Familien geöffnet und Fahrräder, samt Helme, kostenlos zur Verfügung gestellt. (mz)

Anmeldungen unter der Nummer 03475/68 30 64.

 

(Quelle: www.mz-web.de)

 


Flüchtlingskinder lernen die Ampel

Kerstin Bäsler und Klaus-Dieter Röthel, Vorsitzender der Verkehrswacht, bekommen von Marktleiterin Annett Miche (v.l.) die Kindersitze. (BILD: winterfeld)
Von wolfram bahn

Die Kreisverkehrswacht startet eine neue Aktion für Flüchtlingskinder. Dafür spendete ein Baumarkt die Kindersitze für Transport.

eisleben. 

Die Kreisverkehrswacht Mansfeld-Südharz will im nächsten Jahr eine Aktion mit Flüchtlingskindern starten. Die Mädchen und Jungen, die vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten in den Landkreis kommen, sollen mit den Grundregeln des Verkehrs in Deutschland vertraut gemacht werden. Doch da gab es ein Problem: Die Kleintransporter der Betreuungsvereine, die die Kinder befördern sollen, haben keine Kindersitze. Die Kreisverkehrswacht hatte deshalb einen Aufruf gestartet und ist beim Hagebaumarkt in Eisleben auf offene Ohren gestoßen. Er hat jetzt die benötigen Kindersitze gespendet. „Darüber sind wir sehr froh“, sagt Marcel Winkler von der Kreisverkehrswacht.

„Die meisten Flüchtlingskinder wissen nicht, wie sie sich bei uns als Fußgänger oder Radfahrer richtig verhalten sollen“, weiß er inzwischen aus der Erfahrung mit Kindern von Asylsuchenden, die in Grundschulen gehen. Sie kommen regelmäßig in den Verkehrsgarten nach Eisleben. Dort sollen die Kinder der Flüchtlingsfamilien lernen, wann man beispielsweise an einer Ampel oder einem Fußgängerüberweg die Straße überqueren darf. (mz)

 

(Quelle MZ Mansfelder Land)

 


 

Quelle MZ-Mansfelder Land


Quelle MZ-Mansfelder Land


 

Quelle MZ-Mansfelder Land